Ab dem 01. Januar 2023 wird die Umsatzsteuer auf die Lieferung, den Erwerb und die Installation
einer PV-Anlage sowie aller notwendigen Komponenten gestrichen – einschließlich eines Stromspeichers -, sofern die Anlage eine maximale Leistung von 30 Kilowatt (kW) nicht überschreitet.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.